Wohnberechtigung
NeumieterInnen müssen Mitglied der Genossenschaft (Mitgliedschaftsanteil CHF 500) werden. Bei Abschluss eines Mietvertrags müssen Wohnungsanteile in der Höhe einer Nettojahresmiete einbezahlt werden. Sie müssen den Hauptwohnsitz in der gemieteten Wohnung haben. Ausscheidende Mitglieder haben Anspruch auf Rückzahlung ihrer Mitgliedschafts- und Wohnungsanteile.
Mindestbelegung
Wohnungsgrösse und Anzahl der BewohnerInnen sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Zimmerzahl darf die Anzahl der BewohnerInnen um höchstens zwei überschreiten. Das heisst, dass zum Beispiel eine Person maximal in einer Dreizimmerwohnung oder zwei Personen in einer Vierzimmerwohnung wohnen dürfen. Im Falle einer Unterbelegung müssen die MieterInnen für die Dauer der Unterbelegung einen Unterbelegungsbeitrag bezahlen. Der Beitrag berechnet sich pro überzähliges Zimmer aus dem Nettomietzins geteilt durch die Zimmerzahl der Wohnung plus eins.
Wohnlage
Bitte bedenken Sie, dass wir keine ruhige Wohnlage bieten können.
Die Häuser der Genossenschaft liegen direkt neben den Gleisen der Hafenbahn, wo ab 4 Uhr früh Züge rangieren. In unserer Nachbarschaft befinden sich verschiedene Kulturbetriebe wie das Neue Kino, der Musikpalast und die Gartenbeiz vom Platanenhof.
Was muss Ihre Anfrage enthalten?
- Personalien: Adresse, Geburtsdatum, Kontakt (Telefon/ Email)
- Haushaltsgrösse: Anzahl der zukünftigen BewohnerInnen
- geplante Nutzung: Wohnen, Arbeiten, Kultur, Kunst
- Grösse: gewünschte Grösse/ Zimmerzahl
- Bezugstermin
- Haustiere: Hund/ Katze
- Lärm: besondere eigene Lärmverursachung bzw. Lärmempfindlichkeit
- Wohnungsanteil: Benötigen Sie eine Ratenzahlung für den Wohnungsanteil?
- Jahreseinkommen: Da unsere Statuten die Vermietung an Personen mit knappen finanziellen Ressourcen vorsehen, bitten wir Sie um Einordnung Ihres Einkommens und Vermögens in folgende Kategorien:
a) Einkommen
- Jahreseinkommen bis CHF 30.000
- von CHF 30 bis 60.000
- über CHF 60.000
b) Vermögen
- unter CHF 150.000
- von CHF 150 bis 300.000
- über CHF 300.000
Was kann Ihre Anfrage enthalten?
- Angaben zu Ihrer Person: Lebenslauf und ggf. Referenzen (Bezug zum Quartier oder zur Wohngenossenschaft)
- Angaben zum gewünschten Ort: Klybeckstrasse/ Altrheinweg und ggf. Stockwerk
- Ausstattung: WC in der Wohnung (nur am Altrheinweg)
- Unterstützungspflichten/ Unterstützungsleistungen (Die Angabe ist freiwillig und wird nicht zuungunsten des Bewerbers ausgelegt.)
- Behinderung (Die Angabe ist freiwillig und wir nicht zuungunsten des Bewerbers ausgelegt.)
Bitte schicken Sie uns Ihre unterschriebene Anfrage an folgende Adresse:
WG Klybeck
Altrheinweg 36
4057 Basel
Die Wohngenossenschaft Klybeck kann BewerberInnen keine verbindliche Zusage für ein Angebot machen.
Wie geht es mit Ihrer Anfrage weiter?
Wenn eine Wohnung frei wird, entscheidet die jeweilige Hausversammlung (HV) zusammen mit dem Vorstand, an wen sie vermietet werden soll. Die Vermietung erfolgt unter Berücksichtigung der Warteliste – jedoch ohne Beachtung einer Rangfolge nach Bewerbungseingang. Mit Ihrer Anfrage ermächtigen Sie den Vorstand, Ihre Daten der entsprechenden Hausversammlung (HV) und damit allen BewohnerInnen eines Hauses zu übergeben. Diese sind angewiesen, Ihre Daten wieder vollständig dem Vorstand zurückzugeben. Die Vervielfältigung sowie die Herausgabe der Daten an Dritte in irgendeiner Form ist verboten. Wird Ihrer Anfrage entsprochen, hält der Vorstand die Daten unter Verschluss, ansonsten wird sie nach einem Jahr ohne Rücksprache vernichtet. Werden bei der Neuvermietung einer Wohnung die statutarischen Vorgaben durch falsche Angaben umgangen, wird unverzüglich die ordentliche Kündigung ausgesprochen.